Bedingungen und Konditionen
1. Partys
Wellevate Ltd ist ein Schweizer Unternehmen mit Sitz in Uitikon, Schweiz, und eingetragener Adresse in Bergstrasse 2, 8142 Uitikon Waldegg („Wellevate“). Wellevate widmet sich der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Medien- und Informationstechnologie, insbesondere der Konzeption, Entwicklung, Realisierung und Verwaltung von Projekten und Produkten für neue Medien, Internet und Multimedia sowie der Gestaltung von Präsentationsfolien (die „Dienstleistungen“). ).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) regeln die Beziehung zwischen Ihnen (dem „Kunden“, zusammen mit Wellevate, den „Parteien“) und Wellevate für die von Wellevate erbrachten Dienstleistungen.
2. Geltungsbereich
Diese AGB legen die Rechte, Pflichten und Einschränkungen fest, die zwischen dem Kunden und Wellevate gelten, wenn der Kunde die Dienste von Wellevate erwirbt und auf die Website und Plattform von Wellevate unter www.well-evate.com oder ein anderes von Wellevate genutztes Dateifreigabesystem („Plattform“) zugreift. ) und/oder auf die von Wellevate bereitgestellten Daten und Dienste zugreift, diese nutzt oder herunterlädt.
3. Vertragsschluss
Wellevate bietet verschiedene Dienstleistungen an, z. B. das Design von Folien, das Design von Vorlagen und das Design von Markenmakros basierend auf vom Kunden bereitgestellten Entwürfen, wie auf der Plattform beschrieben. Die Dienstleistungen von Wellevate werden entweder (i) im Einzelfall in Form einer Einzelbestellung, (ii) als Abonnement oder (iii) im Rahmen einer Vereinbarung zur langfristigen Designunterstützung bereitgestellt.
Im Falle einer Einzelbestellung gibt der Kunde nach der Registrierung eine Bestellung auf, indem er Folienentwürfe mit Text und/oder Grafiken auf die Plattform hochlädt und die gewünschte Dienstleistung auswählt. Wellevate gibt einen ungefähren Preis und eine ungefähre Lieferzeit an, bei der es sich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots handelt. Sie stellen kein Angebot dar und sind nicht rechtsverbindlich. Mit der Annahme des angegebenen Preises gibt der Kunde ein Angebot ab. Ein Vertrag über die Erbringung der Dienstleistungen von Wellevate kommt zustande, wenn Wellevate das Angebot des Kunden per E-Mail annimmt.
Anstatt eine einzelne Bestellung durch Hochladen von Folien auf die Plattform aufzugeben, kann der Kunde auch eine Bestellung für ein Abonnement aufgeben und mit dem Kauf auf der Plattform oder per E-Mail einen verbindlichen Vertrag abschliessen. Darüber hinaus kann der Kunde eine Vereinbarung über eine langfristige Designunterstützung treffen. In diesem Fall schliessen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung auf der Grundlage dieser AGB.
4. Leistungen und Lieferung
Wellevate liefert die Dienste auf der Plattform innerhalb oder vor der mit dem Kunden vereinbarten Frist. Bei Lieferung der Dienstleistungen hat der Kunde Anspruch auf zwei kostenlose Überarbeitungen der Dienstleistungen. Nach der zweiten Überarbeitung werden vom Kunden geforderte Arbeiten an den gelieferten und überarbeiteten Dienstleistungen gesondert in Rechnung gestellt. Wellevate teilt dem Kunden vor Beginn der Zusatzarbeiten den Preis mit. Die kostenlose Überarbeitung der gelieferten Dienstleistungen beinhaltet keine Einbeziehung neuer Ideen des Kunden.
Die Bereitstellung der Dienste erfolgt in einer .ppt- oder .pptx-Datei oder in einem anderen von Wellevate angebotenen Format und ist sofort nach Zahlung durch den Kunden (im Falle einer Einzelbestellung) oder Genehmigung der Folien (im Falle einer Einzelbestellung) verfügbar Abonnement oder langfristige Designunterstützung). Der Kunde genehmigt die Dienste per E-Mail, entweder nach der ersten Lieferung oder nach der ersten oder zweiten Überarbeitung. Wenn der Kunde beim dritten Versuch von Wellevate, den Kunden zu kontaktieren, um die Dienste und/oder Änderungen genehmigen zu lassen, nicht geantwortet hat, betrachtet Wellevate die Dienste und etwaige Änderungen als genehmigt und der Kreditkarten- bzw. Abonnementsaldo des Kunden wird entsprechend belastet den folgenden Abschnitt zur Zahlung.
5. Abonnements
Wellevate stellt dem Kunden relevante Informationen zum Preis und zum Lieferverfahren zur Verfügung, bevor der Kunde die Zahlung für den Kauf eines Abonnements abschliesst. Jeder Kauf wird mit der Bearbeitung der Zahlung des Kunden wirksam. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde mit der Nutzung der im Rahmen des Abonnements bereitgestellten Dienste beginnen.
Das Abonnement ist persönlich für den Kunden und darf nicht an Dritte übertragen oder genutzt werden.
Die Standard-Abonnementlaufzeit beträgt 3 Monate, es sei denn, der Kunde und Wellevate vereinbaren eine andere Laufzeit. Das Abonnement verlängert sich automatisch am Ende des Abonnementzeitraums und Wellevate rechnet die Abonnementgebühr automatisch von der Kreditkarte ab, die der Kunde bei der Registrierung des Abonnements angegeben hat. Das Abonnement ist während der Abonnementlaufzeit nicht kündbar. Kündigt der Kunde das Abonnement vor Ablauf des Abonnementzeitraums, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der für den verbleibenden Zeitraum gezahlten Abonnementgebühren.
Kunden können ihr Abonnement mit einer Frist von mehr als einem Monat zum Ende der aktuellen Abonnementlaufzeit kündigen. Geht eine Kündigungsmitteilung nicht mehr als einen Monat vor Ablauf des aktuellen Abonnementzeitraums bei Wellevate ein, wird das Abonnement gekündigtn verlängert sich automatisch am Ende des aktuellen Abonnementzeitraums.
Wellevate kann den Preis für Abonnements von Zeit zu Zeit ändern und wird den Kunden über etwaige Preisänderungen informieren. Preisänderungen für Abonnements werden mit Beginn des nächsten Abonnementzeitraums wirksam, der auf das Datum der Preisänderung folgt. Durch die weitere Nutzung des Abonnements nach Wirksamwerden der Preisänderung akzeptiert der Kunde den neuen Preis.
Wellevate kann das Abonnement nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung sofort kündigen. Nur im Falle einer Kündigung, ohne dass der Kunde gegen diese Bedingungen verstösst, hat der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung der Abonnementgebühr entsprechend der verbleibenden Abonnementlaufzeit.
Wellevate kann jeden Aspekt des Abonnements des Kunden jederzeit ändern, aussetzen oder einstellen, einschliesslich der Verfügbarkeit von Funktionen, Datenbanken und/oder Inhalten. Wellevate kann ausserdem bestimmte Funktionen und Dienste einschränken oder den Zugang des Kunden zu Teilen oder allen Diensten einschränken, ohne dafür haftbar zu sein. Wenn diese Änderungen oder Aussetzungen eine Beendigung der Dienste bedeuten würden, hat der Kunde möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung des angemessenen Teils der vom Kunden gezahlten Gebühren.
6. Kapazität und Verfügbarkeit für Abonnements
Wellevate steht dem Kunden an Werktagen von Montag bis Freitag 8 Stunden pro Tag zur Verfügung, um Dienstleistungen zu erbringen. Wellevate kann die Produktion der Dienste jederzeit zwischen 9:00 und 21:00 Uhr Manila-Zeit, GMT +8 Stunden, in Auftrag geben.
Wellevate ist bestrebt, alle Folien des Kunden innerhalb von 36 Stunden nach dem Hochladen der Folien auf die Plattform durch den Kunden zu liefern. Die Anzahl der Folien, auf die der Kunde pro 36 Stunden Anspruch hat, hängt jedoch von seinem Abonnement ab.
Die Art der Abonnements, die Anzahl der enthaltenen Tagesfolien und die aktuellen Preise hängen von dem vom Kunden erworbenen Paket ab, wie jeweils auf der Plattform angegeben. Der pro Folie zu zahlende Preis hängt von der Art der gewünschten Dienstleistung ab, d. h. einfach, standardmässig oder komplex, und ist in Ihrer Auftragsbestätigung angegeben. Aktuelle Preise für neue/verlängerbare Abonnements werden auf der Plattform angezeigt.
Wird die Leistung von Wellevate durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden behindert, stellt die Nichterfüllung durch Wellevate keinen Vertragsbruch dar.
7. Zahlung
Wenn Dienstleistungen als Einzelbestellung erworben werden, zahlt der Kunde pro Lieferung. Die Zahlung für die Dienste ist sofort fällig, sobald der Kunde die Folien auf der Plattform genehmigt hat, oder wenn Wellevate zum dritten Mal versucht, den Kunden zu kontaktieren, um die Dienste und/oder Änderungen genehmigen zu lassen, je nach Fall. Der Kunde wickelt die Zahlung per Kreditkartenzahlung ab. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, ist die Abwicklung auch per Banküberweisung möglich.
Wenn der Kunde ein Abonnement erwirbt oder eine Vereinbarung über eine langfristige Designunterstützung abschliesst, wird dem Kunden eine monatliche Rechnung gestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 15 Kalendertagen ab Versanddatum der Rechnung fällig und kann per Kreditkarte oder Überweisung beglichen werden. Etwaige Kosten für Überweisungen gehen zu Lasten des Kunden.
8. Verzicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht
Dieser Abschnitt gilt ausschliesslich für Kunden, die als Verbraucher handeln und ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Normalerweise gilt innerhalb der Europäischen Union für einen Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Kaufdatum. Wenn der Kunde jedoch einen Auftrag zur Bereitstellung von Dienstleistungen erteilt, fordert der Kunde Wellevate auf, mit der Bereitstellung digitaler Inhalte während der geltenden 14-tägigen Widerrufsfrist zu beginnen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die entweder im Einzelfall oder unmittelbar beim Kauf eines Abonnements oder beim Abschluss einer Vereinbarung über eine langfristige Designunterstützung geleistete Zahlung für die Bereitstellung digitaler Inhalte erfolgt Dienstleistungen oder für die gesamte Abonnementlaufzeit, je nach Fall, und dass der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner Zahlung hat.
In Ländern ausserhalb der Europäischen Union, in denen dem Kunden ein Widerrufsrecht innerhalb einer bestimmten Kauffrist zusteht und in denen zwingendes Recht die in diesen AGB getroffene Rechtswahl nicht anerkennt, gilt Folgendes: Wenn der Kunde die Dienstleistungen erwirbt bzw Wenn Sie mit der Nutzung der Dienste beginnen, erklären Sie sich damit einverstanden, auf jegliches Recht auf einen begrenzten Zeitraum zu verzichten, in dem Sie Ihren Kauf widerrufen oder bei Stornierung Ihres Kaufs eine Rückerstattung verlangen könnten, die Ihnen im grösstmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang zur Verfügung steht. Für den Fall, dass ein Verzicht auf diese Rechte gesetzlich verboten ist, wird die Frist auf die nach geltendem Recht zulässige Mindestdauer begrenzt.
9. Verfügbarkeit der Dienste
Wellevate ist bestrebt, einen reibungslosen und zuverlässigen Service anzubieten, gibt jedoch keine Garantie und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Dienste und die Plattform fehlerfrei sind oder dass die Plattform unterbrechungsfrei ist. Wenn ein Fehler
Tritt ein Fehler auf, kann der Kunde dies dem Kundendienst melden und Wellevate wird versuchen, den Fehler so schnell wie möglich zu beheben. Wellevate wird gelegentlich den Zugriff auf die Plattform einschränken, um Reparaturen, Wartungsarbeiten oder die Einführung neuer Funktionen oder Dienste durchzuführen, und Wellevate wird sich bemühen, Störungen auf ein Minimum zu beschränken. Neue Dienste unterliegen einer Testphase. Dies bedeutet, dass neue Dienste möglicherweise nicht mit vollständiger Funktionalität ausgeführt werden, sich möglicherweise in der Testphase befinden, möglicherweise nicht konsistent verfügbar sind, möglicherweise Software-„Fehler“ behoben werden und möglicherweise andere Probleme auftreten, die die Verfügbarkeit und Funktionalität beeinträchtigen.
10. Sorgfalts- und Haftungspflicht
Wellevate erbringt oder verschafft die Bereitstellung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung mit der Sorgfalt eines sorgfältigen Dienstleisters. Wellevate kann die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne von Art. 1 auslagern und/oder delegieren. 399 Abs. 2 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ganz oder teilweise an einen Dritten oder ein verbundenes Unternehmen weiterzugeben. Wellevate haftet nur für direkte Schäden, die dem Kunden durch eine Vertragsverletzung von Wellevate entstehen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Wellevate zurückzuführen ist. In keinem Fall haftet Wellevate für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen, entgangene Geschäfte, entgangene Chancen oder andere finanzielle Verluste, Datenverluste oder sonstige direkte, indirekte, zufällige, Folgeschäden, besondere, exemplarische oder strafende Folgen Schäden oder Verluste, unabhängig davon, ob diese auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder auf andere Weise beruhen und sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Dienste oder aller dem Kunden bereitgestellten Inhalte ergeben, unabhängig davon, ob Wellevate über die Möglichkeit eines solchen Schadens informiert wurde oder nicht solche Schäden oder Verluste. Kunst. 101 Abs. 2 und Kunst. 399 Abs. Es gelten Art. 2 OR.
Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass Wellevate keine Mitteilungen, Handlungen oder Unterlassungen von Wellevate in einer Weise ausgelegt hat, die darauf hindeuten würde, dass Wellevate Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien abgegeben hat oder abgibt, dass (i) die Dienste den Anforderungen entsprechen Anforderungen des Kunden, (ii) die Bereitstellung eines Teils der Dienste erfolgt pünktlich, sicher, ununterbrochen oder fehlerfrei, (iii) die durch die Nutzung des Dienstes erzielten Ergebnisse sind korrekt und zuverlässig, (iv) die Qualität der Die Dienstleistungen erfüllen die Erwartungen des Kunden oder (v) die Dienstleistungen sind für den vom Kunden beabsichtigten Zweck geeignet.
11. Übermittlung von Daten
Wellevate ist verpflichtet, im Umgang mit eingehenden und ausgehenden Dateien, Anweisungen und Mitteilungen per Post, Telefon, E-Mail, Internet, Filesharing und allen anderen Übertragungs- und Transportwegen die branchenübliche Sorgfalt walten zu lassen. Im Falle eines Verstosses von Wellevate gegen diese Pflicht haftet Wellevate für den daraus entstehenden Schaden, vorbehaltlich der in Ziffer 10 genannten Einschränkungen. Liegt keine Pflichtverletzung vor, haftet der Kunde für den durch die Übermittlung entstehenden Schaden Anweisungen und Benachrichtigungen per Post, Telefon, E-Mail, Internet, Filesharing und allen anderen Übertragungs- und Transportmitteln, beispielsweise bei Verlust, Verzögerung, Missverständnissen, Verstümmelung oder aufgrund rechtswidriger Eingriffe (z. B. Hacking) oder anderer Störungen, Überlastungen und Unterbrechungen in entfernten Kommunikationskanälen und -systemen, unabhängig von der Ursache.
12. Geistiges Eigentum
Der Kunde sichert zu und garantiert, dass er Eigentümer aller Marken, Logos, Phrasen, Audio-, Bild- oder anderen Daten ist, die durch die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums, die Wellevate zur Verfügung gestellt werden, geschützt sind, oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und dass die Bereitstellung der Dienste durch Wellevate keine Rechte an geistigem Eigentum verletzt Rechte Dritter. „IP-Rechte“ bedeuten: Patente, Marken, Designs, Firmennamen, Handelsnamen, urheberrechtlich geschützte Werke, Domainnamen und andere immaterielle Rechte, die zum Schutz der Ergebnisse jeglicher Entwicklung oder anderer Arten kreativer Anstrengungen und Arbeiten sowie aller immateriellen Rechte verwendet werden Wert, der sich aus solchen Bemühungen gemäss jeglicher Gerichtsbarkeit und/oder anwendbarem Recht ergibt, Kopien und materielle Verkörperungen davon, einschliesslich, wenn solche Rechte durch die Registrierung erworben oder erweitert werden, jeglicher Registrierung solcher Rechte und Anträge und Rechte zur Beantragung einer solchen Registrierung. tionen.
Der Kunde verpflichtet sich zur Schad- und Schadloshaltung im Sinne von Art. 111 CO und verteidigt Wellevate, seine verbundenen Unternehmen und seine jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter auf Anfrage auf eigene Kosten gegen alle daraus entstehenden Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten oder Ausgaben (einschliesslich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten). von jeglichen Ansprüchen, Klagen oder Verfahren Dritter aufgrund einer (angeblichen) Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ausgeschlossen.
Alle im Zusammenhang mit der Plattform und den Diensten genutzten IP-Rechte bleiben Eigentum von Wellevate oder ihren jeweiligen Eigentümern.
13. Geheimhaltungspflicht
„Vertrauliche Informationen“ umfassen alle Informationen oder Materialien, die einen kommerziellen Wert oder einen anderen Nutzen für das Unternehmen haben oder haben könnten
ch der Kunde beauftragt wird, insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse wie beispielsweise Know-how, Erfindungen, Vorlagen oder geistige Eigentumsrechte (eingetragen oder nicht eingetragen).
Die Verpflichtungen von Wellevate gemäss diesem Abschnitt erstrecken sich nicht auf Informationen, die: (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder später ohne Verschulden von Wellevate öffentlich bekannt werden; (b) von Wellevate vor der Offenlegung durch den Kunden entdeckt oder erstellt wurden; (c) die Wellevate auf rechtmässigem Weg und nicht vom Kunden oder seinen Vertretern erfahren hat; oder (d) von Wellevate mit vorheriger Zustimmung des Kunden offengelegt werden.
Wellevate wird die vertraulichen Informationen zum alleinigen und ausschliesslichen Vorteil des Kunden streng vertraulich behandeln und aufbewahren. Wellevate beschränkt den Zugang zu vertraulichen Informationen sorgfältig auf Mitarbeiter, Auftragnehmer und Dritte auf der Grundlage des „Need-to-know“-Prinzips und verlangt von diesen Personen, dass sie sich Geheimhaltungsbeschränkungen unterwerfen, die mindestens so streng sind wie die in diesen AGB. Wellevate darf ohne vorherige Zustimmung des Kunden keine vertraulichen Informationen zum eigenen Vorteil von Wellevate verwenden, veröffentlichen, kopieren oder auf andere Weise anderen offenlegen oder die Nutzung durch andere zu ihrem Vorteil oder zum Nachteil des Kunden gestatten. Wellevate wird sämtliche in seinem Besitz befindlichen Aufzeichnungen, Notizen, Dokumente und anderen schriftlichen, gedruckten oder materiellen Materialien, die sich auf vertrauliche Informationen beziehen, unverzüglich an den Kunden zurückgeben oder löschen, wenn der Kunde dies schriftlich verlangt.
Wellevate kann vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies zur Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften erforderlich ist oder wenn ein Gericht, eine Regierungsbehörde oder ein Gericht dies verlangt.
Der Kunde hat Wellevate schriftlich darüber zu informieren, wenn die in den Wellevate zur Verfügung gestellten Materialien enthaltenen Informationen gesetzlichen Geheimhaltungspflichten unterliegen, wie etwa, aber nicht beschränkt auf, Vorschriften zum Insiderhandel oder zum Anwaltsgeheimnis.
14. Änderungen
Wellevate kann diese AGB jederzeit ändern, indem es die geänderten Bedingungen auf seiner Plattform veröffentlicht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese AGB von Zeit zu Zeit auf Änderungen zu prüfen. Das Datum des Inkrafttretens jeder neuen Version der AGB wird oben auf der AGB-Seite angegeben. Durch die weitere Nutzung der Plattform nach Veröffentlichung etwaiger geänderter Bedingungen akzeptiert der Kunde die aktualisierten AGB.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und die Dienstleistungen unterliegen dem materiellen Recht der Schweiz und sind nach diesem auszulegen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sind die ordentlichen Gerichte von Zürich, Schweiz.